Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist , neben der Psychoanalyse und der Verhaltenstherapie, eines der von Krankenkassen (abrechnungstechnisch) anerkannten Verfahren. Voraussetzung für eine Übernahme der Kosten ist eine Störung mit Krankheitswert im Rahmen einer Diagnosestellung durch einen Arzt oder Psychologen.
Bei der Tiefenpsychologie geht man davon aus, dass in der "Tiefe" liegende, unbewusste psychische Vorgänge eine Wirkung auf die psychische Gesundheit des Menschen haben. Unbewusste Konflikte oder verdrängte Erfahrungen sind aus dieser Sichtweise heraus ein Ansatzpunkt um psychische Störungen zu behandeln.
Anders als in der Verhaltenstherapie liegt der Schwerpunkt weniger auf der unmittelbaren Beeinflussung des Verhaltens des Patienten, sondern mehr auf einer Klärung der zugrundeliegenden Ursachen, wodurch indirekt (also als Folge) eine Besserung der Beschwerden eintreten soll.